Hotel USTKA – im Gewerbe als ABM Touristic sp. z o.o. handelnd, bietet Dienstleistungen an:
– Hotelleistungen, d. h. kurzfristige Unterbringung auf der Grundlage der Hotelpreisliste (Unterbringung mit Frühstück, ab 5 Übernachtungen – freie Verpflegung, ab 10 Übernachtungen – freie Verpflegung und Behandlungen);
– Organisation von 14-tägigen Rehabilitationsaufenthalten auf der Grundlage des Gesetzes über soziale Rehabilitation und der Preisliste für Rehabilitationsaufenthalte – mit zwei Behandlungen pro Tag (an Werktagen);
– Organisation von Therapieaufenthalten mit Behandlugen (Aufenthalte für Personen ohne Behindertenausweis oder kürzer als 14 Tage, mit Verfahren);
– die Organisation von Familienurlauben auf der Grundlage der Preisliste für 7-tägige Ferien, die an Samstagen beginnen und enden;
– die Organisation von Familien-Winterurlauben mit einem speziellen Programm für Kinder auf der Grundlage der Preisliste für Ferien.

1 Allgemeine Bestimmungen

(1) Die vorliegenden Dienstleistungsbedingungen definieren den Gegenstand und den Umfang der Dienstleistungen, die Verantwortlichkeiten und die Bedingungen für den Aufenthalt im Hotel Ustka und ist integraler Bestandteil des Vertrages, der durch die Unterzeichnung der Anmeldekarte sowie durch die Reservierung und die Bezahlung einer Anzahlung oder des gesamten Aufenthaltsbetrages abgeschlossen wird. Mit der Durchführung der oben genannten Handlungen bestätigt der Gast, dass er die Bedingungen des vorliegenden Reglements gelesen hat und sie akzeptiert.
(2) Die Verordnungen können an der Rezeption eingesehen werden und sind auch auf der Website www.hotel-ustka.eu zu finden.
(3) Der Aufenthalt im Hotel ist Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren nur in Begleitung von Erwachsenen gestattet.
(4) Der Betreuer, Berater und Ansprechpartner für alle Informationen im Zusammenhang mit dem Aufenthalt im Hotel ist die Rezeption.
(5) Das Hotelzimmer wird tageweise angemietet; die Dauer des Aufenthalts hängt von der Art der Rehabilitationsmaßnahme ab und ist im Rehabilitationsplan angegeben. Rehabilitationsaufenthalte dauern 14 Tage.
(6) Das Hotel kann die Beherbergung eines Gastes verweigern, der bei einem früheren Aufenthalt in grober Weise gegen die Hausordnung verstoßen hat.
(7) Die Haftung des Hotels für den Verlust oder die Beschädigung von Kostbarkeiten, Geld, Wertpapieren, wissenschaftlichen oder künstlerischen Gegenständen ist beschränkt, es sei denn, diese Gegenstände sind an der Rezeption hinterlegt worden.
(8) Das Verhalten von Gästen und Nutzern der Hoteldienstleistungen darf den ruhigen Aufenthalt anderer Gäste nicht stören. Das Hotel kann einer Person, die gegen diese Regel verstößt, weitere Dienstleistungen verweigern.
(9) Jedes Mal, wenn ein Gast ein Zimmer verlässt, sollte er das Türschloss überprüfen und den Schlüssel an der Rezeption abgeben. Die Rezeption gibt den Schlüssel auf der Grundlage des Melderegisters aus.
(10) Der Hotelgast haftet für alle von ihm oder seinen Besuchern verursachten Beschädigungen, Zerstörungen und Fehlmengen an Einrichtungsgegenständen und technischen Einrichtungen des Hotels.
(11) Persönliche Gegenstände, die der abreisende Gast im Hotelzimmer zurücklässt, werden auf Kosten des Gastes an die von ihm angegebene Adresse zurückgeschickt. Erfolgt eine solche Anweisung nicht, wird das Hotel diese Gegenstände 3 Monate lang aufbewahren.
(12) Wenn Sie eine Rechnung für Ihren Aufenthalt erhalten möchten, müssen Sie dies dem Hotel mitteilen, bevor Sie Ihren Aufenthalt bezahlen.

II. Reservierungs-, Zahlungs- und Stornobedingungen

(1) Zahlungen im Hotel können in bar oder mit Karte erfolgen, mit Ausnahme der Kurtaxe, die nur in bar bezahlt werden kann. Die Höhe der Kurtaxe wird jährlich durch einen Beschluss des Stadtrats von Ustka festgelegt.
(2) Eine notwendige Bedingung für eine Reservierung ist die telefonische oder schriftliche Reservierung eines Zimmers (oder eines Urlaubsplatzes) und die Zahlung einer Anzahlung in der vereinbarten Höhe.
(3) Grundsätze der Stornierung einer Reservierung und Rückerstattung der Anzahlung

a) min. 90 Tage vor der Ankunft – die Anzahlung wird nach Abzug von Bearbeitungsgebühren in Höhe von 50 PLN pro Person zurückerstattet
b) zwischen 90 und 60 Tagen vor der Ankunft – 70 % der Kaution wird zurückerstattet
c) zwischen 60 und 40 Tagen vor der Ankunft – Rückerstattung von 50% der Anzahlung
d) zwischen 40 und 14 Tagen vor der Ankunft – keine Erstattung
e) Stornierung des Aufenthalts weniger als 14 Tage vor der Ankunft – 100% des geschuldeten Betrags für die erbrachte Leistung (ganzer Aufenthalt oder Pauschalreise);
f) Die in Buchstabe a) genannten Bearbeitungsgebühren gelten für Überweisungen innerhalb Polens. Bei Überweisungen ins Ausland fallen je nach Land und Höhe der Auslandsüberweisungsgebühr zusätzliche Kosten an.
g) Die vorgenannten Bestimmungen über die teilweise Rückerstattung der Anzahlung gelten nicht für den Fall, dass eine Übertragung der Anzahlung auf einen neuen Termin vereinbart wurde. In diesem Fall ist die verbindliche Frist der erste Tag der Mitteilung der Übertragung oder Annullierung.
(h) Die Kaution kann in begründeten Fällen nur einmal mit Zustimmung der Hotelleitung übertragen werden.

(4) Gäste, die im Hotel übernachten, müssen ihren Aufenthalt spätestens am 2. Tag nach der Ankunft bezahlen. Bei späterer Zahlung kann der Gast nicht von den Treueprogrammen profitieren.
(6) Sollte der Gast seinen Aufenthalt verkürzen, erstattet das Hotel keine gezahlten Gebühren.
(7) Eine Verkürzung des Aufenthaltes durch den Gast entbindet diesen nicht von der Verpflichtung, den gesamten gebuchten Aufenthalt zu bezahlen.
(8) Die Zahlung für den Aufenthalt muss am Tag der Ankunft oder am folgenden Tag an der Hotelrezeption erfolgen. Die Bezahlung erfolgt in bar oder mit Karte. Bei Zahlung des gesamten Aufenthaltspreises per Banküberweisung muss der Betrag zum Zeitpunkt der Unterbringung auf dem Konto gutgeschrieben sein, andernfalls ist der Gast verpflichtet, die Zahlung in bar oder mit Karte vor Ort an der Hotelrezeption zu leisten.

III. Grundsätze der Unterbringung

(1) Der Hotel-Tag ist von 16:00 Uhr bis 10:00 Uhr am nächsten Tag.
(2) Das Zimmer kann nicht mit mehr Personen belegt werden als in der Reservierung angegeben.
(3) Personen, die nicht im Hotel eingecheckt haben, können bis 21:00 Uhr als Gäste im Zimmer bleiben.
(4) Wenn der Gast bei der Anmietung des Zimmers keine Dauer des Aufenthalts angibt, wird davon ausgegangen, dass das Zimmer für eine Nacht angemietet wurde.
(5) Der Hotelgast ist nicht berechtigt, das Zimmer an andere Personen weiterzugeben, auch wenn die Mietzeit noch nicht abgelaufen ist.

IV. Geschäftsordnung

(1) Der Gast des Hotels trägt die volle finanzielle Verantwortung für den Verlust, die Beschädigung oder die Zerstörung von Einrichtungen und technischen Geräten, die durch den Gast, die ihm anvertrauten Personen und Besucher verursacht werden.
(2) Der Gast ist verpflichtet, die Kosten zu erstatten, die durch den Verlust des Schlüssels zu dem von ihm bewohnten Zimmer entstehen. Für den Verlust des Zimmerschlüssels wird eine Gebühr gemäß der Preisliste erhoben. Die Gebühr muss an der Hotelrezeption bezahlt werden.
(3) Gegenstände, die der Gast nach Verlassen des Zimmers in den Räumlichkeiten des Hotels zurücklässt, werden von der Rezeption auf Kosten des Kunden an die vom Kunden angegebene Adresse zurückgebracht. Wird keine Adresse angegeben oder werden die Gegenstände nicht innerhalb von 7 Tagen nach der Abreise persönlich abgeholt, verfährt das Hotel mit den Gegenständen gemäß den Bestimmungen über Fundsachen.
(4) Das Hotel haftet nicht für in den Zimmern zurückgelassene Wertgegenstände und Bargeld.
(5) Das Hotel behält sich das Recht vor, den Aufenthalt abzubrechen, wenn der Gast ein aggressives oder extrem verhaltensgestörtes Verhalten zeigt, das eine Therapie unmöglich macht, oder wenn sein Verhalten eine Therapie unmöglich macht oder andere stört.
(6) Die Ruhezeiten sind von 22.00 bis 6.00 Uhr.
(7) In den Räumlichkeiten des Hotels, insbesondere in den Zimmern und auf den Balkonen, gilt ein striktes Rauchverbot (Rauchen ist nur in ausgewiesenen Bereichen möglich). Im Falle eines Verstoßes gegen dieses Verbot wird die Rechnung des Gastes mit 200 PLN belastet.
(8) Die Gäste haben das Recht, sich zu beschweren, wenn sie Qualitätsmängel bei den Dienstleistungen feststellen.
(9) Mängel in der Qualität der erbrachten Dienstleistungen sind unverzüglich nach ihrer Feststellung zu beanstanden.
(10) Aus Gründen des Brandschutzes ist die Verwendung von Heizkörpern, Bügeleisen, Pilztrocknern, elektrischen Heizgeräten und anderen Geräten, die nicht zur Zimmerausstattung gehören, in Hotelzimmern verboten. Im Falle eines Verstoßes gegen diese Regel erhebt das Hotel eine Geldstrafe von 200 PLN.
(11) Die Gäste dürfen an den Zimmern und deren Einrichtung keine Veränderungen vornehmen, ausgenommen eine geringfügige Umgestaltung der Zimmerausstattung, die die Funktionsfähigkeit und Sicherheit der Nutzung nicht beeinträchtigt.
(12) Die vom Hotel vermieteten Zimmer (gemäß der Preisliste des Hotels) werden täglich oder auf Wunsch des Gastes gereinigt, und Bettwäsche und Handtücher werden alle drei Tage oder auf Wunsch des Gastes täglich gewechselt.
13. Während eines Rehabilitationsaufenthalts werden die Zimmer dreimal pro Woche gereinigt. Die Handtücher werden während eines 2-wöchigen Aufenthalts einmal gewechselt. Bei kürzeren Aufenthalten werden die Handtücher nicht gewechselt. Bettwäsche und Handtücher können auf Anfrage gegen eine zusätzliche Gebühr gewechselt werden – die Preisliste der Dienstleistungen ist an der Rezeption erhältlich.
14 .Das Hotel ist zur Bereitstellung verpflichtet:

  • Bedingungen für eine vollständige und ungehinderte Erholung des Gastes;
  • die Sicherheit des Aufenthaltes, einschließlich: die Sicherheit der vertraulichen Behandlung der Informationen des Gastes;
  • professioneller und zuvorkommender Service bei allen im Hotel angebotenen Dienstleistungen;
  • die Reinigung des Zimmers und die Durchführung notwendiger Reparaturen an den Einrichtungen in Abwesenheit des Gastes und nur auf Wunsch des Gastes in dessen Anwesenheit.

V. Bestimmungen für organisierte Rehabilitations- und Gesundheitsurlaube

(1) Rehabilitationsurlaube werden auf der Grundlage des Gesetzes über die soziale Rehabilitation von Personen mit einem Behindertenausweis organisiert. Für Personen ohne Zertifikat oder für Aufenthalte von weniger als 14 Tagen wird ein Gesundheitsurlaub organisiert.
(2) Behandlungen in den Ferien werden nur an Werktagen durchgeführt.
(3) Der Aufenthalt beginnt am Samstag um 16 Uhr und endet am Samstag um 10 Uhr. Es besteht die Möglichkeit, den Aufenthalt gegen einen Aufpreis zu verlängern. Die Preisliste ist an der Rezeption erhältlich.
(4) Der Wunsch, den Aufenthalt zu verlängern, muss bis spätestens 18.00 Uhr am Tag vor der Abreise an der Hotelrezeption mitgeteilt werden. Sie wird so weit wie möglich erfüllt werden. Das Hotel Ustka behält sich das Recht vor, die Verlängerung des Aufenthalts zu verweigern, wenn keine freien Zimmer zur Verfügung stehen oder ein grober Verstoß gegen die Hausordnung vorliegt.
(5) Die Anreise zu einem Aufenthalt an einem anderen Tag kann zum Verlust eines Teils der Behandlung führen.
(6) Ständig pflegebedürftige Personen (Angehörige) werden nur in Begleitung einer Pflegeperson aufgenommen.
(7) die ärztliche Untersuchung, die zur Rehabilitation berechtigt, findet am Samstag oder Sonntag zu den vom Hotel angegebenen Zeiten statt. Das Hotel behält sich das Recht vor, den Termin der ärztlichen Untersuchung zu ändern (die Gäste werden rechtzeitig über eventuelle Änderungen informiert). Die Gäste müssen zur Untersuchung ihre medizinischen Unterlagen mitbringen, einschließlich des Originals der Gesundheitsinformationen.
(8) Im Falle eines medizinischen Notfalls ist die Betreuungsperson verpflichtet, den Vorfall an der Rezeption zu melden. Die medizinische Notfallversorgung erfolgt durch den Rettungsdienst.
(9) Die Behandlungen finden von Montag bis Freitag an Werktagen statt. Sie müssen sich zur vereinbarten Zeit mit Ihrem eigenen Handtuch bei den Behandlungen melden. Andernfalls kann es zum Verlust einer Behandlung kommen.
(10) Der Patient wird während der Behandlung von einer Pflegeperson betreut.
(11) Die Pflegeperson ist verpflichtet, den Therapeuten jeweils vor Beginn der Behandlung über den Gesundheitszustand des Patienten zu informieren.
(12) Der Betreuer ist verpflichtet, den Therapeuten während der Behandlungen aufzusuchen, wenn der Therapeut dies für erforderlich hält.
(13) Das Hotel sorgt für die pflegerische Betreuung der Gäste des Rehabilitationsurlaubs, ist jedoch nicht verpflichtet, Medikamente und Heilmittel zur Verfügung zu stellen.
(14) Die teilweise oder vollständige Nichtinanspruchnahme der im Preis für den Rehabilitationsaufenthalt enthaltenen Leistungen durch den Teilnehmer aus Gründen, die nicht dem Hotel zuzuschreiben sind, berechtigt den Teilnehmer nicht, die Erstattung des Gegenwerts der nicht in Anspruch genommenen Leistungen zu verlangen oder Ersatzleistungen zu erbringen.

VI. Küche und Servieren der Mahlzeiten

(1) Die Mahlzeiten im Hotel werden zu bestimmten Zeiten serviert, einschließlich des Frühstücks und des Abendessens in Form eines Buffets.
(2) Frühstück wird täglich von 8:00 – 10:30 Uhr, Mittagessen von 13:00 – 15:00 Uhr und Abendessen von 18:00 – 19:30 Uhr serviert.
(3) Der Gast ist verpflichtet, die Rezeption des Hotels mindestens 3 Tage vor der Ankunft über Diäten oder individuelle Ernährung zu informieren.
(4) Eine leicht verdauliche Diät und eine Diät für Diabetiker, die nach ärztlicher Anweisung serviert wird, ist kostenlos.
(5) Schlankheitsdiäten, individuell gestaltete oder Ausschlussdiäten werden extra berechnet – laut Preisliste.
(6) Alle Anfragen bezüglich der Mahlzeiten müssen an der Rezeption des Hotels gestellt werden.
(7) Es ist strengstens untersagt, Mahlzeiten, einschließlich Geschirr und Besteck, aus dem Restaurant mitzunehmen.
(8) Das Mitnehmen von Mahlzeiten wird dem Kauf von Mahlzeiten gleichgestellt und auf die Rechnung aufgeschlagen.
(9) Bei einem Aufenthalt von mehr als 5 Tagen sind die Mahlzeiten kostenlos. Die Stornierung von Mahlzeiten berechtigt den Gast nicht zu einer Minderung des Aufenthalts.

VII. Nutzung von Spielplatz, Spielzimmer und Kinderanimation

(1) Kinderspielplatz und Kinderanimation sind nur während der Sommer- und Winterferien zu den vom Hotel angegebenen Zeiten verfügbar.
(2) Das Spielzimmer und der Spielplatz dürfen nur von Kindern unter Aufsicht von Erwachsenen benutzt werden, ebenso wie Kinder, die an Aktivitäten mit einem Animateur teilnehmen.
(3) Die Eltern oder Erziehungsberechtigten sind für die Sicherheit ihres Kindes zu jeder Zeit während des Aufenthalts bei der Aktivität verantwortlich. Die Animateure stellen den Kindern lediglich das Programm der Aktivitäten, die Durchführung der Aktivitäten und das technische Material zur Verfügung, sind aber nicht für die Sicherheit des Kindes verantwortlich, auch wenn die Eltern oder Erziehungsberechtigten das Kind unbeaufsichtigt lassen. Bei den Aktivitäten geht es nicht darum, die Betreuung des Kindes zu übernehmen, sondern lediglich darum, die Freizeit zu gestalten.
(4) Die Erziehungsberechtigten haften in vollem Umfang für ihre Kinder, sowohl für Verletzungen anderer Kinder als auch für Schäden, die ihre Kinder am Eigentum des Hotels verursachen.
(5) Die Benutzung des Spielzimmers für Kinder ist kostenlos. Schuhe, die außerhalb des Zimmers getragen werden, müssen außerhalb des Zimmers bleiben.
(6) Das Spielzimmer muss nach der Benutzung aufgeräumt hinterlassen werden.
(7) Die Erziehungsberechtigten sind verpflichtet, das Kind während der gesamten Dauer der Aktivitäten zu beaufsichtigen, es zu begleiten und für seine Sicherheit zu sorgen.
(8) Für Kinder aller Altersgruppen werden kostenlose Animationsprogramme angeboten.
(9) Die Aktivitäten finden je nach Wetterlage entweder im Spielzimmer oder im Freien statt.
(10) Der Animateur kann sich weigern, Aktivitäten mit einem Kind durchzuführen, das nicht auf seine Anweisungen hört.
(11) Die Eltern/Erziehungsberechtigten sind verpflichtet, den Animateur über Krankheiten und Allergien des Kindes, das an den Aktivitäten teilnimmt, zu informieren.
(12) Der Animateur haftet nicht für Kinder, die sich vom Ort der Animation entfernen.
(13) Aktivitäten können aus Gründen, die das Hotel nicht zu vertreten hat, abgesagt werden.
(14) Die Teilnahme des Kindes an den Aktivitäten ist gleichbedeutend mit der Annahme der oben genannten Regeln durch die Eltern oder Erziehungsberechtigten.

VIII. Parkvorschriften für Fahrzeuge

(1) Das Parken am Hotel ist gebührenpflichtig.
(2) Fahrzeuge dürfen nur auf ausgewiesenen Flächen abgestellt werden.
(3) Der Hotelparkplatz wird überwacht, ist aber unbewacht.
(4) Das Hotel haftet nicht für die auf dem Hotelgelände abgestellten Fahrzeuge und das darin befindliche Eigentum.
(5) Für Personen, die nicht im Hotel Ustka wohnen, wird unabhängig von der Dauer des Parkens eine zusätzliche Gebühr von 50 PLN pro Tag erhoben.

IX. Regeln für den Aufenthalt von Tieren

Das Hotel „Ustka” akzeptiert Gäste mit ihren Haustieren – gegen eine zusätzliche Gebühr. Bei der Buchung Ihres Aufenthalts müssen Sie die Rezeption über Ihre Ankunft mit einem Tier informieren.
(1) Die Unterbringung von Gästen mit Tieren ist nur in dafür vorgesehenen Zimmern möglich.
(2) Im Hotel sind nur Haustiere (nicht-aggressive Hunde und Katzen) erlaubt.
(3) Haustierbesitzer sind verpflichtet, das Hotel bei der Buchung eines Aufenthalts über ihre Absicht zu informieren, ihr Haustier mitzubringen;
(4) Der Eigentümer ist verpflichtet, das Tier so zu halten, dass es keine Gefahr für andere Gäste und das Personal darstellt;
(5) Der Eigentümer ist verpflichtet, das Tier zu beobachten, damit es die Ruhe der anderen Gäste nicht stört;
(6) Der Besitzer ist verpflichtet, die Gebühr für den Aufenthalt des Tieres im Hotel gemäß der Preisliste zu zahlen;
(7) der Besitzer ist verpflichtet, den aktuellen Impfpass des Tieres vorzulegen;
(8) Der Besitzer ist verpflichtet, sein Tier mit dem notwendigen Einstreumaterial / Liegeutensilien zu versorgen;
(9) Die Kosten für den Aufenthalt eines jeden Tieres im Hotel sind in der Preisliste für das Jahr angegeben.
(10) Tiere sollten in den Zimmern der Besitzer gehalten werden.
(11) Hunde müssen angeleint und mit einem Maulkorb versehen unter der Aufsicht des Eigentümers oder einer befugten Person geführt werden.
(12) Es ist strengstens untersagt, Tiere in Restaurants und Cafés mitzubringen.
(13) Wenn Bettzeug, Handtücher oder Decken in dem Zimmer, in dem sich das Tier aufhält, verschmutzt (Haare, Schlamm) oder durch das Tier beschädigt sind, ist der Eigentümer verpflichtet, das gesamte Bettzeug zum Preis von 100 PLN pro Stück, eine Decke zum Preis von 150 PLN pro Stück oder Handtücher zum Preis von 90 PLN pro Stück zu kaufen.
(14) Hundehalter sind verpflichtet, den von Hunden hinterlassenen Müll auf dem Gelände und in der Umgebung des Hotels zu beseitigen.
(15) Katzenbesitzer müssen eine Katzentoilette mit Sand haben und diesen in einen Plastikbeutel leeren, den sie dann in einem von einem Hotelangestellten angegebenen Behälter entsorgen.
(16) Wenn das Tier andere Gäste stört, sollte es nicht länger als 20 Minuten allein im Zimmer gelassen werden.
(17) Schäden am Hoteleigentum oder am Eigentum anderer Gäste, die durch Tiere verursacht werden, werden von der Hotelleitung festgestellt und die Kosten werden den Eigentümern in Rechnung gestellt.
(18) Eine Geldstrafe von 300 PLN wird dem Besitzer auferlegt, wenn er die Hotelrezeption nicht über das Vorhandensein eines Tieres im Zimmer informiert.
(19) Bei Nichteinhaltung der oben genannten Vorschriften wird dem Eigentümer der Tiere eine Geldstrafe von 50 PLN für jeden Verstoß auferlegt.

X. Zusätzliche Dienstleistungen

Auf Wunsch des Gastes bietet das Hotel die folgenden Dienstleistungen kostenlos an:

  • Weckruf zur festgelegten Zeit;
  • die Bereitstellung von Hotelsafes für die Aufbewahrung von Wertsachen durch die Gäste;

XI. RODO/ Personaldatenschutz

Der Verwalter der persönlichen Daten ist ABM Touristic sp. z o.o.. Personenbezogene Daten werden nur zum Zweck der Erbringung der Beherbergungsleistung (oder anderer vom Hotel angebotener Leistungen) verwendet. nach schriftlicher Zustimmung des Gastes – für Marketingzwecke des Hotels. Die ausführliche RODO-Verordnung finden Sie hier (Link).

XII. Schlussbestimmungen

(1) Die Gäste, die die Dienstleistungen des Hotels Ustka in Anspruch nehmen, sind verpflichtet, die Bestimmungen dieser Ordnung, die Arbeitsschutz- und Brandschutzvorschriften zu beachten sowie den Anweisungen der Hotelleitung und des Personals Folge zu leisten.
(2) Die personenbezogenen Daten der Gäste werden im Einklang mit den Bestimmungen der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 verarbeitet. („RODO”). Der Verwalter der Daten ist ABM Touristic sp. z o.o..
(3) Im Falle eines Verstoßes gegen diese Geschäftsbedingungen kann das Hotel die Erbringung der Leistung verweigern. Er ist verpflichtet, dem Verlangen des Hotels unverzüglich nachzukommen, die bis dahin erbrachten Leistungen zu vergüten und etwaige Schäden zu ersetzen.
(4) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten am 01.01.2022 in Kraft.

Ustka, 01.01.2022.